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Abformen von Kerzen, Figuren, Tierfiguren oder Heiligenstatuen
Auf der Suche nach neuen Motiven: Warum nicht jede Form oder Kerze verwendet werden darf
Bei der Suche nach neuen Kerzenmotiven wird häufig nach interessanten Figuren und Formen gesucht. Doch nicht jedes Motiv darf einfach übernommen, vervielfältigt und gewerblich genutzt werden.
Viele Motiv-Kerzen oder Figuren stammen beispielsweise aus dem Bereich Dekoration und Haushalt, aus Discountern, von Trödelmärkten oder aus Andenkengeschäften. Der Kauf bedeutet jedoch nicht automatisch, dass daraus Formen hergestellt und die Formen oder daraus gegossene Kerzen verkauft werden dürfen.
Das gilt auch für die Verwendung von Stadtwappen, Vereinswappen und Firmenlogos.
Nur der Urheber bzw. Designer eines Motivs (Skulptur, Kerze) entscheidet darüber, wer seine Gestaltung verwenden darf und auf welche Art und Weise sie genutzt werden darf.
Der Verkauf kann weitläufige Konsequenzen haben:
- Abmahnung mit Aufforderung, die Nutzung sofort zu beenden
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Auskunftsanspruch
- Forderung nach Schadensersatz
- Berechnung des Schadens, z.B. nach Lizenzanalogie (dabei wird ermittelt, wie hoch eine Lizenz bei erlaubter Nutzung gewesen wäre)
- Herausgabe der erzielten Gewinne
- Falls möglich der Rückruf oder die Entfernung bereits verkaufter Produkte (z.B. an Wiederverkäufer)
- Vernichtung der Produkte
ggf. Klage vor Gericht - Übernahme der anwaltlichen Kosten.
Je länger solche Formen oder daraus hergestellte Kerzen verkauft werden, desto größer kann der entstandene Schaden werden. Bei einer längeren Verkaufsdauer können sich die finanziellen Folgen erheblich erhöhen.
Der Schutz einer Form oder Gestaltung kann sich aus verschiedenen gewerblichen Schutzrechten ergeben, beispielsweise aus dem Urheberrecht, einem eingetragenen Designschutz oder – bei entsprechender Eintragung und Schutzfähigkeit – auch aus einer 3-D-Marke.
Bei sehr einfachen Motiven oder schlichten Kerzenformen, beispielsweise klassischen Stumpenkerzen, fehlt häufig die erforderliche schöpferische Gestaltungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz.
